US-Sanktionen gegen Iran – erste Auswirkungen auf Irans Aussenhandel

July 31, 2018

Die einseitigen US-Sanktionen gegen Iran zeitigen Wirkung auf den internationalen Handel Irans. Die grossen europäischen Handelspartner Irans sowie die EU als Organisation und Mitunterzeichnerin des Nuklearvertrages suchen Mittel und Wege, die extraterritoriale Anwendung amerikanischer Sanktionen auf europäische Unternehmen zu verhindern. Auch Schweizer Unternehmen sind für ihr Iran-Geschäft mehrheitlich von den Sanktionen betroffen. Die iranische Führung sucht ihr wirtschaftliches Abwehrdispositiv mit internationalen politischen Initiativen zu verstärken und vorläufig den Nuklearvertrag zu retten. Dazu diente auch Präsident Rohanis offizieller Besuch in der Schweiz am 3. Juli 2018.

Die am 8. Mai 2018 von US-Präsident Trump verkündeten neuen Sanktionen gegen Iran haben für ihre Inkraftsetzung zwei Fristen gesetzt: den 6. August und den 4. November 2018. Dann laufen die dreimonatige bzw. die sechsmonatige Frist für den Rückzug aus dem Iran-Geschäft ab. Formell setzen die US-Sanktionen amerikanisches Recht, das grundsätzlich nur auf amerikanische Personen und Unternehmen und in den USA tätige Personen und Unternehmen anwendbar ist. Zielsetzung der einseitigen Sanktionen ist es jedoch, weit über die US-Iran-Handelsbeziehungen hinaus generell die iranische Wirtschaft soweit unter Druck zu setzen, dass die iranische Regierung auf wesentliche Teile der Souveränität in ihren Aussenbeziehungen verzichtet. Zur Zielerreichung ist die amerikanische Regierung gewillt, ihr nationales Recht auf andere Staaten und deren Angehörige anzuwenden. Diese sog. „extraterritoriale Rechtsanwendung“ ist dem Rest der Welt auf anderen Gebieten bekannt, auf denen die USA ihre global dominante Macht ausübt.

Die US-Regierung begründet ihre Massnahmen gegen Iran summarisch mit behaupteter Verletzung des Nuklearvertrages JCPOA durch Iran sowie mit Irans Rolle in den regionalen Konflikten. Zum ersten erklärt die zur Zertifizierung befugte Internationale Atomenergie-Agentur, IAEA, in Wien, dass keine Vertragsverletzungen durch Iran vorliegen. Bezüglich des zweiten Vorwurfes müssten sich die amerikanischen Behauptungen messen lassen mit der Rolle des engen US-Verbündeten Saudi-Arabien, der immerhin, u.a., mit der Gründung und Finanzierung des „Islamic State“ die wesentliche konflikttreibende Kraft in der Region zu verantworten hat.

Für die Beurteilung des amerikanischen Rückzugs aus dem Nuklearvertrag gehört die Berücksichtigung der ganzen Zielsetzung des Vertrags. Zur Erinnerung: Der iranischen Bereitschaft, ihre Souveränität auf dem Nukleargebiet wesentlich einzuschränken, steht im Sinne einer Gegenleistung der anderen Vertragsparteien die Zusage gegenüber, Iran in die Weltwirtschaft zu re-integrieren. Mit Blick auf diese Vertragsverpflichtung sind es die USA, die als erste vertragsbrüchig erscheinen, da sie ja mit dem Sanktionenpaket und dem Druck auf den Rest der Welt diese wirtschaftliche Reintegration verhindern bzw., soweit sie bereits angelaufen ist, rückgängig machen wollen.

Die Reaktionen der anderen Vertragsparteien, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland und China (sowie die EU) sind bekannt: sie widersetzen sich dem amerikanischen Rückzugsentscheid und auch ihrer Begründung und setzen alles daran, die Auswirkung der US-Sanktionen auf ihre je eigenen Handelsbeziehungen mit Iran abzuwehren. Bei China geht es um die Weiterführung des bilateralen Handels (Energieträger gegen Industrieprodukte), bei Russland um die Weiterführung der strategischen Zusammenarbeit im Nahen Osten (namentlich Syrien) und den Ausbau der wehrtechnischen Kooperation. Für die westeuropäischen Handelspartner steht die Aufrechterhaltung des Absatzmarktes Iran für die europäischen Exportindustrien auf dem Spiel. Hierin besteht eine Parallelität mit den schweizerischen Interessen, da ja auch Nichtvertragsstaaten ihre Beziehungen mit Iran gegen amerikanische Sanktionen verteidigen müssen.

Japan, Indien und die Türkei haben ein erstrangiges Interesse, ihre im Einzelnen unterschiedlich gewichteten Interessen im Austausch von Energieträgern gegen Industrieprodukte zu schützen. Es ist deshalb kein Zufall, dass in diesen Tagen eine US-Delegation bestehend aus Vertretern des Finanzministeriums und des Aussenministeriums (Treasury and State Departement)  Indien und die Türkei besuchen, wohl um sie davon zu überzeugen, dass die US-Sanktionen legitim seien. Sowohl die indische wie auch die türkische Regierung haben bereits deutlich klargemacht, dass sie nicht daran denken, sich bei der Gestaltung ihrer Aussenbeziehungen von Drittmächten Vorschriften geben zu lassen.

Die iranische Regierung schliesslich sucht aktiv das Gespräch mit anderen Regierungen, um sie zu bewegen, wirkungsvoll der amerikanischen Iran-Politik entgegenzutreten. Sie erwartet die Aufrechterhaltung der seit der Aufhebung der internationalen Sanktionen Anfang 2016 angestiegenen Handelsbeziehungen und die Lösung des beschwerlichen Zahlungsverkehrs, macht sich aber keine übertriebenen Hoffnungen auf eine rasche Sicherung der Errungenschaften. Die nur angedeutete Alternative, dass Iran selber den Vertrag kündigen könnte und damit zur alten und höchst konfliktuellen Nuklearpolitik ohne Einschränkungen zurückkehren könnte, ist natürlich eine Option, wenngleich auch iranischen Regierungskreisen bewusst ist, dass damit eine Rückkehr zu einer erhöhten Isolation verbunden wäre. Innenpolitisch heftig diskutiert wird, ob sich die iranische Wirtschaft quasi einen Alleingang ausserhalb der globalen Wirtschaftsbeziehungen leisten kann. Sicher ist die dringend benötigte Modernisierung der Infrastruktur und der Industriebasis auf diese Weise nicht zu erreichen. Im Grunde ist die iranische Führung im Moment ratlos. Unwahrscheinlich ist zurzeit nur die theoretische Option, dass sich Iran auf eine von den USA rhetorisch geforderte Neuaushandlung des Nuklearvertrages einlassen würde.

Als separate Aktion ist der Schritt an die internationale Gerichtsbarkeit zu werten. Iran hat vor dem Internationalen Gerichtshof (International Court of Justice, ICJ) Klage gegen die USA für deren „unrechtmässige Wiedereinführung von Sanktionen“ und den Bruch seiner vertraglichen Pflichten unter dem JCPOA eingereicht. Für Völkerrechtler werden die Einlassung und die Argumentation der amerikanischen Regierung interessant sein. Eine grosse Veränderung der wirtschaftlichen  Realität ist vorderhand jedoch nicht zu erwarten.

Von geopolitischer Bedeutung dürfte sich die amerikanische Vertragsuntreue auch ausserhalb der Iran-Frage  erweisen. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, dass sich potenzielle Vertragspartner wie Nordkorea und Russland an die Unberechenbarkeit der USA erinnern werden. Während Trumps Amtszeit sind deshalb keine Abrüstungsverträge zu erwarten. Bei der Behandlung der Konfliktherde im Mittleren Osten (Syrien etc.) sind die USA als „honest broker“ bereits ausgeschlossen und ausgeschieden.

Die wirtschaftliche Situation in Iran ist zwar komplex und statistisch schwer zu erfassen. Als Trends können immerhin identifiziert werden a) ein tatsächlicher Rückgang der Handelsbeziehungen zwischen der europäischen Exportindustrie (inkl. Schweiz) und Iran und, parallel dazu, b) eine Zunahme neuer Zusammenarbeitsprojekte Irans u.a. mit China, Russland, Indien und Japan. Bedeutungsvoll ist hierbei, dass es China erfolgreich gelingt, seine weltwirtschaftliche Bedeutung gezielt und nachhaltig auszubauen, überall wo die USA wirtschaftliches oder strategisches „Terrain aufgibt“.

Innenpolitisch von Bedeutung sind in Iran im Moment die Entwertung der Landeswährung sowie die ratlose Reaktion der Zentralbank und der Regierung bei der Bewirtschaftung ausländischer Devisen. Statt einer Stabilisierung des Geldwertes hat die Ratlosigkeit zu bürokratischen Massnahmen geführt, die im Effekt eine Vielzahl von offiziellen Wechselkursen haben entstehen lassen, vom neuen Devisen-Schwarzmarkt ganz zu schweigen.

Aus dem Kreise schweizerischer Exporteure sind unterschiedliche Reaktionen zu vernehmen; es gibt Unternehmen, die bereits beschlossen haben, auf das Iran-Geschäft zu verzichten, während andere abwarten bzw. abklären, wieweit die Sanktionen neue Risiken bringen werden. Schliesslich gibt es auch Unternehmen, die vor allem mangels einer „US exposure“ ihr Iran-Geschäft weiterzuführen gedenken.

Es sei noch nachgetragen, dass am 3. Juli 2018 Irans Präsident Hassan Rohani zu einem offiziellen Besuch in Bern weilte. Er wurde von einer bundesrätlichen Delegation unter der Leitung von Bundespräsident Alain Berset zu Gesprächen empfangen. Bei dieser Gelegenheit brachte Bundespräsident Berset erneut zum Ausdruck, dass die Schweiz an der Legitimität des Nuklearvertrags festhält. Das parallel zu den offiziellen Gesprächen durchgeführte Wirtschaftsforum wurde von Philippe Welti, Mitgründer von Share-an-Ambassador, moderiert.

Picture: World Economic Forum